Datenträgerbegleitschein: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Antrag" in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten [[Antrag]] fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des [[Antragsteller]]s. |
Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Antrag" in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten [[Antrag]] fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des [[Antragsteller]]s. |
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| − | Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im [[PEB]] erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen. |
+ | Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im [[PEB]] erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im [[Amt]] eingehen. |
Version vom 18. August 2016, 11:08 Uhr
Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular", auch "Komprimierter Antrag" in BW) wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten Antrag fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des Antragstellers.
Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im PEB erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.