Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Landwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Förderung erfolgt durch EU, Bund oder Land als Mittelgeber. Die Mittelgeber können alleinig Vorhaben fördern (Einzelfinanzierung) oder in Kombination ([[Kofinanzierung]]/Teilfinanzierung).
 
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Version vom 10. Dezember 2015, 11:10 Uhr


Die "Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Landwirtschaft" (FAL) ist das zentrale Verfahren in Baden-Württemberg, um Vorhaben in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum finanziell zu unterstützen. Gefördert werden alle Vorhaben entsprechend der EU-Richtlinien EGFL/ELER sowie spezielle Bundesmaßnahmen und Landesmaßnahmen.

Die Förderung erfolgt durch EU, Bund oder Land als Mittelgeber. Die Mittelgeber können alleinig Vorhaben fördern (Einzelfinanzierung) oder in Kombination (Kofinanzierung/Teilfinanzierung).

FAL wird 2016 durch profil abgelöst.