Landesspezifischer EU-Code: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version: 500) |
(Artikel wurde geändert) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|max. 5stelliger von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode. Die ersten drei Stellen sind der EU-Code (also numerisch ) , die weiteren max. 2 Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der EU-Maßnahme. Beispiel: 121a}} |
||
− | Der landesspezifische EU-Code ist ein maximal fünfstelliger, von einem Bundesland herausgegebener Maßnahmecode. |
||
+ | Ist die alte (nicht mehr zu verwendende) Bezeichnung für [[Landes-Code]]. |
||
− | Die ersten drei Stellen enthalten den [[EU-Code]] (also numerisch), die weiteren maximal zwei Zeichen sind alphanumerisch und dienen zur feineren Untergliederung der [[EU-Maßnahme]]. |
||
− | |||
− | Beispiel: 121a. |
Aktuelle Version vom 14. Oktober 2014, 11:05 Uhr
Ist die alte (nicht mehr zu verwendende) Bezeichnung für Landes-Code.