Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Landwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Die "Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Landwirtschaft" (FAL) ist das zentrale Verfahren in Baden-Württemberg, um Vorhaben in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum finanziell zu unterstützen. Gefördert werden alle Vorhaben entsprechend der [[EU]]-Richtlinien [[EGFL]]/[[ELER]] sowie spezielle Bundesmaßnahmen und Landesmaßnahmen.
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Die "Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Landwirtschaft" (FAL) ist das zentrale Verfahren in Baden-Württemberg, um Vorhaben in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum finanziell zu unterstützen. Gefördert werden alle Vorhaben entsprechend der [[EU]]-Richtlinien [[EGFL]]/[[ELER]] sowie spezielle [[Bundesmaßnahme]]n und [[Landesmaßnahme]]n.
   
 
Die Förderung erfolgt durch EU, Bund oder Land als Mittelgeber. Die Mittelgeber können alleinig Vorhaben fördern (Einzelfinanzierung) oder in Kombination ([[Kofinanzierung]]/Teilfinanzierung).
 
Die Förderung erfolgt durch EU, Bund oder Land als Mittelgeber. Die Mittelgeber können alleinig Vorhaben fördern (Einzelfinanzierung) oder in Kombination ([[Kofinanzierung]]/Teilfinanzierung).

Version vom 14. Oktober 2014, 10:05 Uhr


Die "Förder- und Ausgleichsmaßnahmen Landwirtschaft" (FAL) ist das zentrale Verfahren in Baden-Württemberg, um Vorhaben in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum finanziell zu unterstützen. Gefördert werden alle Vorhaben entsprechend der EU-Richtlinien EGFL/ELER sowie spezielle Bundesmaßnahmen und Landesmaßnahmen.

Die Förderung erfolgt durch EU, Bund oder Land als Mittelgeber. Die Mittelgeber können alleinig Vorhaben fördern (Einzelfinanzierung) oder in Kombination (Kofinanzierung/Teilfinanzierung).

FAL wird 2014 durch profil abgelöst.