Dauergrünlanderhaltungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel ist neu)
(kein Unterschied)

Version vom 8. Mai 2014, 11:27 Uhr

Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz (DGLG) regelt das Verbot der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland.

Zweck: Erhalt der DGL-Flächen aus Klima-, Boden-, Wasser- und Naturschutzaspekten.


Gebiete, in denen die Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland grundsätzlich verboten ist, werden in profil c/s in der DGLG-Gebietskulisse zusammengefasst. Diese DGLG-Gebietskulisse ist eine synthetische Kulisse und besteht aus den folgenden Teilkulissen:

  • Moor- und Anmoorböden
  • Überschwemmungsgebiete
  • Wasserschutzgebiete
  • Flächen mit hoher oder sehr hoher Wassererosionsgefährdung
  • Gewässerrandstreifen