Mehrjährige Sanktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Mehrjährige [[Sanktion]]en werden entsprechend den einschlägigen EU-Verordnungen in bestimmten Fällen besonders schwerer oder vorsätzlicher Überbeantragung festgesetzt und wirken sich nicht nur auf den aktuellen Antrag aus.
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Mehrjährige [[Sanktion]]en werden entsprechend den einschlägigen [[EU]]-Verordnungen in bestimmten Fällen besonders schwerer oder vorsätzlicher Überbeantragung festgesetzt und wirken sich nicht nur auf den aktuellen [[Antrag]] aus.

Version vom 8. Mai 2014, 11:27 Uhr

Mehrjährige Sanktionen werden entsprechend den einschlägigen EU-Verordnungen in bestimmten Fällen besonders schwerer oder vorsätzlicher Überbeantragung festgesetzt und wirken sich nicht nur auf den aktuellen Antrag aus.