Rückforderung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel wurde geändert)
(Artikel wurde geändert)
(kein Unterschied)

Version vom 10. Oktober 2013, 21:19 Uhr

Im InVeKoS-Sinne: mit Rückforderung (RF) wird eine Forderung bezeichnet, die entsteht, wenn zu Unrecht gezahlte Beträge vom betreffenden Antragsteller zurückgezahlt werden muss.