Bindung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Eine Flächenbindung kennzeichnet eine parzellenkonkret einzuhaltende Verpflichtung (z.B. Garantierte Dauerbrache, Verpflichtungen zum Vertragsnaturschutz, Teilnahme an Extensivierungsprogrammen). |
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− | Bindungen werden durch die Merkmale Größe, Code und ggf. Verpflichtungsbeginn |
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Version vom 3. Februar 2013, 22:04 Uhr
Die Bindung an einer Zeile des Flächennachweises bzw. des Flächenverzeichnisses kennzeichnet eine parzellenkonkret beantragte Maßnahme eines Antragstellers (Bsp.: Teilnahme an Extensivierungsprogrammen, Beantragung der Eiweißprämie. Diese Maßnahmen ziehen in der Regel nach sich, dass bestimmte Verpflichtungen einzuhalten sind (z.B. Keine Anwendung von Dünger, Pflege bis zur Milchreife).
Bindungen werden durch die Merkmale Größe, Code und ggf. den Verpflichtungsbeginn attributiert