Verpflichtungsperiode: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. November 2012, 22:04 Uhr


Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.

Mehrere - meist - Verpflichtungsperioden bilden Verpflichtungszeitraum.

Das erste Jahr einer Verpflichtungsperiode wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.