Verpflichtungsperiode: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. November 2012, 22:04 Uhr
Die Verpflichtungsperiode ist ein einjähriger Zeitraum innerhalb eines - meist fünfjährigen - Verpflichtungszeitraums, in dem gewisse Verpflichtungen eingehalten werden müssen. Das sind - meist im Bereich der Agrar-Umweltmaßnahmen - Gebote oder Verbote.
Mehrere - meist - Verpflichtungsperioden bilden Verpflichtungszeitraum.
Das erste Jahr einer Verpflichtungsperiode wird durch das Verpflichtungsjahr identifiziert.