Verpflichtungsjahr: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel ist neu)
(kein Unterschied)

Version vom 20. November 2012, 21:04 Uhr


Das Verpflichtungsjahr identifiziert das Jahr in dem ein Verpflichtungszeitraum oder eine Verpflichtungsperiode beginnt. Hiermit ist also kein Zeitraum gemeint, sondern die Jahreszahl. Verpflichtungsjahr und Antragsjahr sind nicht dasselbe!

Beispiel: Für den Verpflichtungszeitraum 1.7.2014 - 30.6.2019 ist das Verpflichtungsjahr 2014. Für die Verpflichtungsperiode 1.7.2016 - 30.6.2017 ist das Verpflichtungsjahr 2016.


Siehe auch