Rückforderungsbescheid: Unterschied zwischen den Versionen
(Artikel ist neu) |
(Artikel wurde geändert) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | Ein Rückforderungsbescheid ist ein [[Zahlungsbescheid]] mit der [[Entscheidung]], dass zu Unrecht [[Zahlung|gezahlte]] Beträge [[Rückforderung|zurück gefordert]] werden. |
+ | Ein Rückforderungsbescheid (RB) ist ein [[Zahlungsbescheid]] mit der [[Entscheidung]], dass zu Unrecht [[Zahlung|gezahlte]] Beträge [[Rückforderung|zurück gefordert]] werden. |
Version vom 15. November 2012, 21:04 Uhr
Ein Rückforderungsbescheid (RB) ist ein Zahlungsbescheid mit der Entscheidung, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurück gefordert werden.