Mehrjährige Sanktion: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. August 2012, 21:03 Uhr

Mehrjährige Sanktionen werden entsprechend den einschlägigen EU-Verordnungen in bestimmten Fällen besonders schwerer oder vorsätzlicher Überbeantragung festgesetzt und wirken sich nicht nur auf den aktuellen Antrag aus.