Kontrollauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. August 2012, 22:03 Uhr

Ein Kontrollauftrag ist der Auftrag, bei einem Antragsteller für bestimmte Prüfgegenstände (im allg. Förderprogramme) eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen. Ein solcher Auftrag wird immer aus einem bestimmten Grund (z. B. Zufallsauswahl, Risiko, oder Sachverhaltsaufklärung) erteilt. Ein Kontrollauftrag beeinhaltet 0-n Kontrollaufgaben.