Feldraine mit einer Gesamtbreite von über 2 m: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Juni 2012, 10:05 Uhr
Es sind überwiegend mit gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen mit einer Gesamtbreite von mehr als 2 Metern, die innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen oder an deren Rand liegen und weder der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen noch § 4 unterfallen.