Gültigkeitsdatum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juni 2012, 10:05 Uhr

Datum, an dem der Antrag in der Behörde für gültig befunden wurde. Gültig bedeutet, dass der Antragsteller identifiziert wurde und dass eine rechtsgültige Unterschrift (auch Signatur) vorliegt. Gehen mehrere Anträge zum selben Zweck und vom selben Antragsteller ein, so wird nur einer für gültig erklärt.