Datenträgerbegleitschein: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular") wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten [[Antrag]] fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des [[Antragsteller]]s.
 
Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular") wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten [[Antrag]] fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des [[Antragsteller]]s.
   
Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.
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Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im [[PEB]] erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.

Version vom 19. April 2012, 10:58 Uhr

Der Datenträgerbegleitschein (DTBS, auch "Eckdatenformular") wird als Begleitpapier zu jedem elektronisch eingereichten Antrag fällig. Der DTBS enthält die Unterschrift des Antragstellers.

Der gesamte Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der DTBS eingegangen, d.h. im PEB erfasst ist. Auch der DTBS muss fristgerecht im Amt eingehen.