FP61 Schulmilch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(neu 2012-03-07)
(kein Unterschied)

Version vom 7. März 2012, 22:00 Uhr

Förderprogramm
Nummer |0}}|FP|}}
Bezeichnung {{#pos:FP61 Schulmilch| }}|0}}
Verordnung /|2}}R{{#explode:EG/657/2008|/|1}}:DE:HTML VO ({{#explode:EG/657/2008|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/657/2008|/|1}}/{{#explode:EG/657/2008|/|2}}]
Antragsjahre ?
Länder ?
Fachbereich ?
Projektgruppe FP1

Auszug aus der Internetseite des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherung und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern:

"Die Gewährung der Schulmilchbeihilfe dient der Förderung des Absatzes von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen in Schulen und Kindereinrichtungen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die frühzeitig an den Verzehr von Milch und Milcherzeugnissen gewöhnt werden sollen, um so langfristig den Bedarf an Energie und Nährstoffen abzudecken. Die rechtlichen Grundlagen der EU-Schulmilchbeihilfe sind die VO ({{#explode:EG/657/2008|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/657/2008|/|1}}/{{#explode:EG/657/2008|/|2}} der Europäischen Kommission vom 10.07.2008 mit Durchführungsvorschriften zur VO ({{#explode:EG/1234/2007|/|0}}) Nr. {{#explode:EG/1234/2007|/|1}}/{{#explode:EG/1234/2007|/|2}} des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Schüler in Schulen und die Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vom 08.11.1985 (BGBl. I 2099) in der geltenden Fassung."


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Schulmilch - FP61"