FP220 Energiepflanzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. März 2012, 22:00 Uhr

Förderprogramm
Nummer |0}}|FP|}}
Bezeichnung {{#pos:FP220 Energiepflanzen| }}|0}}
VO/Richtlinie ?
Antragsjahre ab 2004
Länder ?
Fachbereich DZ
Projektgruppe FP1

Das Förderprogramm FP220 "Energiepflanzen" wird ab dem Antragsjahr 2004 an Erzeuger von Energiepflanzen gezahlt. Die Beihilfe wird nur für Flächen gewährt, deren Produktion Gegenstand eines Vertrags zwischen dem Betriebsinhaber und der Verarbeitungsindustrie ist. In Ausnahmefällen kann die Verarbeitung durch den Betriebsinhaber im eigenen Betrieb vorgenommen werden.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP220 "Energiepflanzen" - 2004"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP220 "Energiepflanzen" - 2005"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP220 "Energiepflanzen" - 2006"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP220 "Energiepflanzen" - 2007"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP220 "Energiepflanzen" - 2008"
  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept FP220 "Energiepflanzen" - 2009"