Stilllegungszeitraum: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(neu 2012-03-07)
(kein Unterschied)

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Der Stilllegungszeitraum beginnt am 15. Januar und endet - außer für die garantierte Dauerbrache - am 31. August des Antragsjahres.


Siehe auch