Förderrichtlinie: Unterschied zwischen den Versionen
K (1 Version: 1233) |
(geändert 2012-03-07) |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| + | |||
| − | {{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Als Förderrichtlinie bezeichnen wir die durch Bund und/oder Land für jede Fördermaßnahme festgelegten Voraussetzungen, Bedingungen, einzuhaltende Verpflichtungen. Anhand dieser Richtlinien wird über die Gewährung/Nichtgewährung der Fördermittel für jeden Antragsteller entschieden.}} |
||
| + | Als Förderrichtlinie bezeichnen wir die durch Bund und/oder Land für jede Fördermaßnahme festgelegten Voraussetzungen, Bedingungen, einzuhaltende Verpflichtungen. Anhand dieser [[Richtlinie]]n wird über die Gewährung/Nichtgewährung der Fördermittel für jeden [[Antragsteller]] entschieden. |
||
Version vom 7. März 2012, 22:00 Uhr
Als Förderrichtlinie bezeichnen wir die durch Bund und/oder Land für jede Fördermaßnahme festgelegten Voraussetzungen, Bedingungen, einzuhaltende Verpflichtungen. Anhand dieser Richtlinien wird über die Gewährung/Nichtgewährung der Fördermittel für jeden Antragsteller entschieden.