Antragstellernummer
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Die Antragstellernummer ist in profil c/s die interne, eindeutige Nummer eines Antragstellers. In der Regel ist die Antragstellernummer 8- bzw. 9-stellig (je nach Bundesland). Diese Nummer kann durch den Sachbearbeiter nicht verändert werden und bleibt für einen Antragsteller immer gleich.
Format der Antragstellernummer:
- [L]LAAxxxxx
- [L]L = Land-Nr.
- AA = Amts-Nr.
- xxxxx = laufende Nummer
Die Landesnummer kann ein- oder zweistellig sein. Da die Amtsnummern in BW und ST mehr als 2 Stellen besitzen, werden die letzten beiden Stellen der Amtsnummer verwendet.
Besonderheit Niedersachsen
In Niedersachsen wird an Stelle von AS-Nummer immer von SDV-ID gesprochen.