Landschaftspflegerichtlinie
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Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist in Baden-Württemberg die Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur.
Die Richtlinie ist in 5 Maßnahmen unterteilt
- Teil A - Vertragsnaturschutz
- A1: Extensivierungsverträge auf landwirtschaftlichen Flächen die bisher intensiv genutzt waren
- A2: Verträge mit Beibehaltung einer extensiven Nutzung
- A3: Pflegeverträge (LPR-Code 109)
- Teil B - Biotop- und Artenschutz
- Teil C - Grunderwerb
- Teil D - Investitionen
- Teil E - Dienstleistungen