Kontrollvorgang

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Ein Kontrollvorgang bezeichnet einen Vorgang, in dem bestimmte Kontrollaufgaben und die damit im Zusammenhang stehenden Prüfungen gemeinsam (d. h. zu einem bestimmten Zeitpunkt, durch einen bestimmten Kontrolleur) abgearbeitet werden.

Beispiele für Kontrollvorgänge, die einem Antragsteller in einem Antragsjahr zugeordnet sind:


Die Abarbeitung eines Kontrollvorgangs erfolgt i. d. R. durch einen Kontrollbesuch oder eine Fernerkundung, so dass bestimmte Arten von Kontrollvorgängen (*1) unterschieden werden.

Kontrollvorgänge haben neben den zugeordneten Kontrollaufgaben auch einen Zustand, an dem man z. B. erkennen kann, ob die Kontrolle bereits begonnen hat, oder ob sie schon beendet ist. Spätestens nach der Durchführung des Kontrollvorgangs hat dieser auch ein Durchführungsdatum. Zudem kann ein Kontrollvorgang auch ein Verweigerungskennzeichen beinhalten.

Zu den Kontrollaufgaben eines Kontrollvorgangs werden (automatisch/manuell) passenden Prüfberichtanlagen (*2) (*3) in den Kontrollvorgang eingefügt, in die Prüfergebnisse eingetragen werden können.

Alle Kontrollvorgänge für einen Antragsteller und ein Antragsjahr kann man in der VOK-Mappe Flächen/Tiere des Antragstellers/Antragsjahres ansehen.

  • (*1) Die Liste der definierten Kontrollvorgangsarten sowie die weiteren Eigenschaften von Kontrollvorgängen sind im "Detailkonzept VOK-Mappe Flächen/Tiere ab 2014" (Materialvisionen--> Eigenschaften von Kontrollvorgängen) beschrieben.
  • (*2) Die Zuordnung der Prüfberichtanlagen zu den Kontrollaufgaben ist im "Detailkonzept VOK-Mappe Flächen/Tiere ab 2014" (Algorithmen --> Liste der Prüfgegenstände und Kontrollaufgaben) enthalten.
  • (*3) Eine Übersicht aller Prüfberichtanlagen ist im "Detailkonzept Prüfberichtanlagen für die VOK-Mappe Flächen/Tiere - Übersicht" enthalten.