Erweiterungsantrag

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Der Antragsteller stellt einen Erweiterungsantrag (EA), wenn er für den Antragstyp eines bereits laufenden Antrages weitere Flächen beantragen will. Der Erweiterungsantrag gilt nur für die Restlaufzeit des korrespondierenden Neuantrages. Für einen Erweiterungsantrag wird analog zum Neuantrag ein Bescheid erstellt. Bei begründetem Widerspruch des Antragstellers kann der Erweiterungsantrag nachberechnet werden. Überschreitet die Erweiterung der Flächen einen bestimmten Prozentsatz (landesabhängig), muss der Antrag in einen Neuantrag umgewandelt werden.

Unter den Bedingungen des AM2015 müssen Flächenerweiterungen über einen Erweiterungsantrag abgearbeitet werden. Der Wechsel zu einer wertvolleren Bindung kann sowohl über einen Änderungsantrag als auch über einen Zahlungsantrag vorgenommen werden. Hier gibt es Unterschiede zwischen den Ländern.