Förderfähige Fläche
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Eine beihilfefähige (förderfähige) Fläche ist jede landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs, die als Ackerland oder Dauergrünland genutzt wird, ausgenommen die für Dauerkulturen, Wälder oder nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen. (VO (EU) Nr. 1782/2003 Art. 44 Abs. 2 ).